Am 16. Oktober 2012 stellte der langjährige, ehemalige Google-„Außenminister“ Matt Cutts auf der Pubcon Las Vegas das Disavow-Tool vor. Mit Hilfe des Disavow-Tools können Seitenbetreiber bzw. SEOs einkommende Links einer Website entwerten bzw. die Links für ungültig erklären lassen („to disavow“.heißt unter anderem „von etwas abrücken“, das trifft es inhaltlich sehr gut). Das Tool erlaubt es, von Penguin betroffenen Webmastern und SEO-Dienstleistern über die Search Console eigene oder fremde Linkbuilding-Sünden der Vergangenheit auszumerzen. Unter dem Namen Penguin ist der im April 2012 live gegangene Algorithmus bekannt geworden, mit dem Google gegen missbräuchliche Backlink-Praktiken vorging.
In den ersten Jahren nach der Disavow-Einführung mussten viele Websitebetreiber trotz zügiger und gewissenhafter Anwendung des Disavow-Tools monate- oder sogar jahrelang darauf warten, dass Google im Zuge weiterer Penguin-Updates oder „Refreshs“ Änderungen im Backlink-Profil berücksichtigte. Es dauerte schließlich bis Herbst 2016, ehe Google mit Penguin 4.0 fortan Änderungen am Backlinkprofil einer Seite einigermaßen zeitnah auch ohne ein Penguin-Update in den Rankings berücksichtigte. In der Folge verschmolz Penguin ganz mit dem Core-Suchalgorithmus.
Die folgenden 10 Punkte geben einen Überblick über die richtige Nutzung des Disavow-Tools:
1. Zu allererst: Wo ist das Google Disavow-Tool zu finden?
Das Disavow-Tool ist Teil der Google Search Console, dort aber nicht direkt verlinkt. Unter folgender URL ist das Tool zu finden:
https://www.google.com/webmasters/tools/disavow-links-main
Um Links entwerten zu können, benötigt man uneingeschränkte Nutzerrechte oder Inhaberrechte in der Google Search Console. Über ein Dropdown-Menü findet man alle zur Auswahl stehenden Properties, für die man eine Datei mit zu entwertenden Links bei Google hochladen kann.
2. Ist bereits ein Disavow-File im Einsatz?
SEOs kommen und gehen über die Jahre. In manchen Fällen ist deswegen unklar, ob bereits ein aktives Disavow File vorhanden ist. Zum Glück kann man die entwerteten Links in der aktuellen Version der Disavow-Datei jederzeit ganz einfach im Disavow-Tool herunterladen. Wie das funktioniert, zeigt dieses Video.
Ganz wichtig zu beachten bei Updates des Disavow-Files: Die neu hochgeladene überschreibt die alte Datei komplett, also ist bei einem Update besondere Vorsicht mit dem Tool geboten, um nicht aus Versehen alte Links zu überschreiben.
Es ist noch kein Disavow-File für eine bestimmte Property im Einsatz:
Es ist bereits ein Disavow-File bei Google hinterlegt, das man einfach herunterladen, ergänzen und erneut hochladen kann.
3. Welches Format hat ein gültiges Disavow-File?
Google akzeptiert im Disavow Tool mittlerweile nur noch Text-Dateien (.txt). Die Codierung muss entweder UTF-8 oder 7-Bit-ASCII sein. Zur Erstellung der Datei bieten sich diverse Text-Editor-Programme an, wobei eine Excel-Datei, als .txt abgespeichert, ebenfalls funktioniert. Wichtig ist, dass nur eine URL oder Domain pro Zeile erscheint, etwa wie folgt:
http://www.linkschleuder.com/spam-artikel
Vor dem Erstellen und Hochladen einer Disavow-Datei empfiehlt es sich in jedem Fall, einen Blick auf die Disavow-Ratgeberseite von Google zu werfen.
Übrigens: Links, die Teil des Disavow-Files sind, erscheinen trotzdem weiterhin in der Linkübersicht in der Google Search Console.
4. Für wen kommt ein Disavow-File in Frage?
Die Beschäftigung mit dem Thema Disavow-File ist Pflicht für alle, die auf organischen Traffic bzw. Rankings von Google angewiesen sind und keine Lust auf eine Abstrafung haben!
Spekulationen über die mögliche Entbehrlichkeit des Disavow-Tools kommen in schöner Regelmäßigkeit bei Twitter, in Webmaster Hangouts und bei SEO-Konferenzen auf. Grund für die Zweifel an der Relevanz des Disavow-Files: Google ging mit Penguin 4.0 u. a. dazu über, einzelne Seiten und nicht mehr eine Website als Ganzes abzustrafen. Dazu kamen oft zitierte Äußerungen von Gary Illyes, dass Google in aller Regel spammige Links schlicht ignoriert, anstatt sie als schädlich zu werten.
Trotz der aus Seitenbetreibersicht vorteilhaften Änderungen in der Behandlung schlechter Links hat Google niemals seine Disavow-Empfehlungen geändert. Zuletzt bekräftigte der Suchmaschinengigant in Person von John Müller die Sinnhaftigkeit des Disavow-Tools nochmal ganz ausdrücklich.
Faktisch Pflicht ist ein Disavow-File nach wie vor insbesondere für alle, die
- für ihre Domain eine manuelle Penalty / Abstrafung erhalten haben bzw. eine entsprechende Warnmeldung über die Google Search Console vorfinden
oder
- die aufgrund einer signifikanten Zahl zweifelhafter Backlinks bzw. aufgrund von Einbußen bei Sichtbarkeit und organischem Traffic ganz offensichtlich bereits eine algorithmische Penalty erhalten haben bzw. wo dies mit Blick aufs Linkprofil zu befürchten steht.
Ein SEO kann sich auch ganz einfach die Frage stellen: Könnte ich einen Mitarbeiter des Google-Webspam-Teams guten Gewissens durch mein Backlinkprofil führen oder nicht? Wer sich bei der Beantwortung der Frage nicht sicher ist, sollte nicht lange zögern und kritische Links „disavowen“, bevor es womöglich zu einer Penalty kommt.
Ob man selbst oder ein Dienstleister für die schlechten Links verantwortlich ist, man Opfer einer negativen SEO-Attacke geworden ist oder es sich schlicht um wahllose Spam-Links handelt, spielt für die Frage der Notwendigkeit eines Disavow-Files keine Rolle.
5. Welche Links sollen entwertet werden?
Vielen URLs bzw. Domains sieht man es leider nicht auf den ersten Blick an, ob ihre Qualität akzeptabel ist oder nicht. Es bietet sich deshalb an, zunächst ein Link-Audit durchzuführen. Ermittelt wird dabei als erstes, welche und wie viele Backlinks vorhanden sind. Bei der Erstellung einer entsprechenden Liste hilft die Search Console und eine Vielzahl von Backlink-Tools wie z. B. Ahrefs, Linkresearchtools, Majestic u. a.. Besonders bei Domains mit vielen Backlinks ist es praktisch, wenn das verwendete Tool auch ein Link-Rating an Bord hat und die Möglichkeit bietet, ein Disavow-File direkt aus dem Backlink-Tool heraus zu erstellen. Bei der Zusammenstellung der Disavow-Liste sollte aber immer auch das eigene Urteil einfließen. Je nach Größe der Website bzw. vorhandenem Budget kann das Hinzuziehen eines erfahrenen SEOs für ein Link-Audit bzw. Disavow sinnvoll sein.
Indikatoren für ein problematisches Backlinkprofil können u.a. folgende Merkmale sein:
- Signifikante Zahl an Links von Seiten, die ganz offensichtlich mit Linkverkauf Geld verdienen
- Auffällige Zahl an reziproken Verlinkungen
- Viele Links von Seiten ohne jeden thematischen Bezug zur verlinkten Seite
- Fast ausschließlich Links von Seiten mit geringer Autorität
- Hohe Zahl an Links aus Spam-Verzeichnissen
- Signifikanter Anteil stark „Anchor Text“-lastiger Links
- Unnatürlich hohe Anzahl von Links pro verlinkender Domain
- Viele Follow- und kaum Nofollow-Links
Trotz allem zu beachten: Auch wenn die Qualität des eigenen Links-Portfolios eher schwach ist, sollten SEOs 1dennoch beim Disavow von Links stets mit Augenmaß agieren und auf keinen Fall nach der Rasenmähermethode vorgehen. Letzteres birgt die Gefahr, die wenigen akzeptablen Links gleich auch noch mit zu entwerten.
6. Gehören auch nofollow-Links in ein Disavow File?
Nofollow-Links, wie künstlich oder spammig sie im Einzelfall auch wirken mögen, sind aus Google-Sicht grundsätzlich unproblematisch, weil sie keinen PageRank weitergeben. Nofollow-Links müssen deshalb nicht „disavowed“ werden. Nofollow-Links tauchen in den Linkübersichten der Search Console trotzdem genauso auf wie reguläre Follow-Links.
7. Vor dem Link Disavow: Links entfernen oder entschärfen lassen
Ein Disavow-File bietet keine hundertprozentige Garantie, dass Google die entsprechenden Links tatsächlich ignoriert, es handelt sich lediglich um eine Empfehlung des Webmasters an die Suchmaschine. Wann immer möglich, ist deshalb Option Nr. 1, einen schlechten Link direkt an der Quelle, also auf der verlinkenden Seite, entfernen oder in einen harmlosen nofollow-Link umwandeln zu lassen (letzteres zum Beispiel sinnvoll bei Advertorials). Bei gekauften, inländischen Links ist beides z. T. mit relativ wenig Aufwand machbar.
Wenn es sich beim Linkgeber zum Beispiel um eine russische Pornoseite oder eine chinesische Immobilienseite handelt, kann man sich jeglichen Aufwand in Richtung manueller Linkentfernung sparen. Verlangt ein Webmaster Geld für das Entfernen eines Links, sollte man sich darauf in aller Regel nicht einlassen und stattdessen die entsprechende URL oder Domain ganz einfach disavowen.
Ganz wichtig: Wenn Google bereits eine manuelle Abstrafung gegen eine Seite eingeleitet hat, reicht es nicht aus, eine noch so sorgfältig erstellte Disavow-Datei einzureichen. In den Google-Richtlinien für „Manuelle Maßnahmen“ wird explizit verlangt, vor dem Disavow-Upload alles zu versuchen, Links zu entfernen bzw. unschädlich zu machen und dies Google gegenüber zu dokumentieren. Bei den Links, die sich nicht entfernen lassen, erwartet Google in der Disavow-Datei pro URL oder Domain eine kurze Erläuterung, was wann der Seiteninhaber in diese Richtung unternommen hat. Entsprechende Hinweise an Google in der Disavow-Datei müssen am Anfang einer jeden Zeile mit einem Hash (#) beginnen und der zu entwertenden URL oder Domain vorangestellt werden.
# und 25.2.2019 nicht reagiert. domain:beispielspamseite.de
# Inhaber von linkschleuder.com hat alle Links entfernt mit Ausnahme des folgenden:
http://www.linkschleuder.com/spam-artikel
8. Backlinks regelmäßig im Blick behalten
Es nützt wenig, ein Disavow-File zu erstellen und fortan das Thema Backlinks zu ignorieren. Je nach Größe eines Projekts gehört ein regelmäßiger Blick auf die neuen Links zum „Housekeeping“. Neben neuen (Spam)-Links ist es denkbar, dass durch Veränderungen bei einer verlinkenden Seite ein zuvor positiver Link plötzlich als schädlich einzustufen ist und umgekehrt.
Wie oft man sich mit dem Thema Links beschäftigt, ist eine Frage des Budgets und der persönlichen Prioritäten. Wenn es in der Vergangenheit im Linkprofil Auffälligkeiten gegeben hat, ist zumindest ein monatlicher Schnell-Check neu hinzugekommener Links und ggf. ein Update des Disavow-Files mit Sicherheit kein Fehler.
9. Bing nicht vergessen!
Auch wenn der Marktanteil je nach Region vergleichsweise sehr gering ist: Sind die problematischen Links einer Website einmal identifiziert und eine entsprechende Disavow-Liste erstellt, sollte man diese auch bei Bing einreichen, da der Zusatzaufwand gering ist. Das Bing Disavow-Tool , das im Übrigen sogar vier Monate älter als das von Google ist, lässt sich über die Webmaster Tools recht komfortabel bearbeiten.
10. Disavow-File erfolgreich hochgeladen – und jetzt?
Logischerweise crawlt Google nicht jede Woche das gesamte World Wide Web. Man kann deswegen nicht erwarten, dass sich ein Disavow-File umgehend auf die Rankings einer Seite auswirkt. Positive Effekte durch entwertete Links können deswegen einige Wochen auf sich warten lassen. Verbesserungen zeigen sich oft in mehreren Etappen. Wer darauf nicht warten und den Prozess beschleunigen will, kann sich wiederum der Hilfe von Tools wie z. B. dem Disavow-Booster von Linkresearchtools bedienen.
Hallo Christof, schöner Artikel, danke dafür!
Nutzt hier jemand für die Erstellung der Disavow-Datei ein Tool? Bei Projekten mit sehr vielen verweisenden Domains und einer langen Disavow-Liste verliert man schnell den Überblick. Wir nutzen das Disavow-Tool in Ahrefs um dort URLs oder Domains zu finden, die wir entwerten wollen. Das produziert aber leider Duplikate und ist nicht “vollständig”, weil es nicht auf den GSC-Daten beruht, sondern nur auf den von Ahrefs gecrawlten Backlinks, auch wenn sich das manuell erweitern lässt.
Wie geht ihr damit um, nutzt oder kennt jemand ein gutes Tool zur Erstellung von umfangreichen Disavow-Dateien?