Teilnahmebedingungen / AGBs OMT-Agenturfinder

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Angebot des OMT-Agenturfinder

der

OMT GmbH
Feldstraße 7
65719 Hofheim
Tel.: 06192 – 9626148
E-mail: [email protected]

Geschäftsführer: Mario Jung, Robin Drastig, Sascha Behmüller

Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Registernummer: HRB 86371

1. Geltungsbereich

1.1      Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der OMT GmbH, Feldstraße 7, 65719 Hofheim am Taunus (Auftragnehmer) und Online-Marketing Agenturen (Agentur)  im Rahmen der Vermittlung von Anfragen von Unternehmen (Unternehmen) über die Online-Plattform www.omt.de oder andere von der Vermittlerin betriebenen online-Plattformen.

1.2      Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen der Agentur wird hiermit widersprochen, es sei denn wir haben deren Geltung ausdrücklich in Textform akzeptiert.

2. Vertragsgegenstand

2.1    Der Auftragnehmer betreibt und unterhält unter anderem auf www.omt.de die OMT-Plattform, über die er Interessierte umfangreich zu dem Thema Online Marketing informiert. Dabei hat er eine enorme Reichweite und erfüllt damit die wichtigsten Voraussetzungen als Vermittler zwischen Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen online vermarkten und vertreiben möchten und Agenturen, die professionelle Hilfe im diesem Bereich anbieten. Das Ziel des Auftragnehmers ist es, einen Vertragsabschluss zwischen diesen Unternehmen  und einer geeigneten Online-Marketing Agentur zu vermitteln. Dazu hat der Auftragnehmer den OMT-Agenturfinder ins Leben gerufen, welcher in der OMT-Plattform integriert ist.

2.2       Der Auftragsnehmer listet die Agentur in dem OMT-Agenturfinder. Sobald eine Anfrage eines Unternehmens bei dem Auftragnehmer eingeht, wertet der Auftragnehmer die Anfrage durch seine Experten aus und trifft eine Auswahl der geeigneten Agenturen nach seinem Ermessen anhand von verschiedenen Kriterien (z.B. Internes Rating aufgrund von Kundenzufriedenheitsumfragen, Verfügbarkeit und Eignung der Agentur in Bezug auf den Einzelfall wie z.B. regionale Nähe oder Abdeckung des genauen Auftrags). Dabei wird der Auftragnehmer keine Agentur aus unsachlichen Gründen benachteiligen.

2.3       Dieselbe Anfrage kann dabei an mehrere Agenturen weitergeleitet werden. Für welche Agentur sich das Unternehmen entscheidet, fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.

3. Vertragsschluss

3.1      Die Zurverfügungstellung der Online-Plattform www.omt.de und dem darin integrierten OMT-Agenturfinder stellt kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem Auftragnehmer dar, sondern lediglich eine unverbindliche Information. Der Antrag zum Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass die Agentur eine Aufnahme in den OMT-Agenturfinder ausdrücklich beantragt. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung durch den Auftragnehmer. Die Bestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail.

3.2      Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung kommt der Agenturvertrag zwischen der vermittelten Agentur und dem Kunden zustande (Hauptvertrag). Der Auftragsnehmer wird in diesem Vertragsverhältnis keine Vertragspartei. Für die Vermittlung ist der Auftragnehmer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3.3      Die Agentur stellt dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen über die angebotenen Leistungen zur Verfügung, damit ein Profil der Agentur in dem OMT-Agenturfinder erstellt werden kann. Damit die Agentur in dem OMT-Agenturfinder aufgenommen werden kann, ist zuvor die Akzeptanz der hiesigen AGB erforderlich.

4. Recht auf Ablehnung

Der Auftragnehmer behält sich vor, Anträge von Agenturen wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt besonders, wenn die angebotenen Leistungen inhaltlich nicht passen oder die Anfrage gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder wenn eine Veröffentlichung für den Auftragnehmer aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. Die Agentur wird von einer Ablehnung unverzüglich unterrichtet.

5. Inhalte der Anzeige, Ansprüche Dritter

Bei der Übermittlung der erforderlichen Informationen zur Aufnahme in den OMT-Agenturfinder, ist für deren Inhalt allein die Agentur der Anzeige verantwortlich. Dies gilt sowohl in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit als auch die rechtliche Zulässigkeit. Eine Inhaltliche Überprüfung der Informationen, etwa ob hierdurch das geistige Eigentum, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden, findet grundsätzlich nicht statt. Die Agentur erklärt ausdrücklich, dass sie den Auftragnehmer von jedweden Ansprüchen Dritter freistellt, die im Zusammenhang mit zur Verfügung gestellten Informationen entstehen können.

6. Vergütung und Fälligkeit

6.1    Bei einer erfolgreichen Vermittlung und einer Auftragserteilung durch das Unternehmen ist die beauftragte Agentur zu einer Provisionszahlung an den OMT verpflichtet. Die Provision beläuft sich hierbei auf 8% des Nettoumsatzes der Agentur, die sie mit dem vermittelten Unternehmen erwirtschaftet. Die Provision ist zeitlich nicht begrenzt und ist fortlaufend zu bezahlen. Dies bezieht sich auch auf Folgeaufträge des gleichen Kunden, die mit der anfänglichen Anfrage nichts zu tun hatten, aber durch die Kundenbeziehung entsteht.

6.2     Die Entrichtung der Provision erfolgt monatlich und wird 14 Tage nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer ohne Abzug fällig, soweit sich aus der Rechnung oder dem Vertrag keine anderweitige Zahlungsfrist ergibt. Die Rechnungserstellung erfolgt nur auf realisierte Einnahmen der Agentur. Sollte es noch offene Rechnungen aus dem letzten Quartal gegenüber dem Kunden geben, wird die Provision erst im Quartal in Rechnung gestellt, in dem der Kunde seine Rechnung beglichen hat.

6.3      Die Agentur ist verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft darüber zu erteilen, welcher Umsatz in dem durch den Auftragnehmer vermittelten Vertragsverhältnis erzielt wurde.

7. Gewährleistung

7.1      Der Auftragnehmer ist zur Weiterleitung von Anfragen berechtigt aber nicht verpflichtet.

7.2      Bei einem kostenpflichtigen Agenturfinder-Abonnement besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine festgelegte Anzahl von Leads. Die Verteilung und Vergabe von Leads an die Agenturen obliegt zu jederzeit dem OMT.

7.3      Der Auftragnehmer ist am Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und einem Unternehmen nicht beteiligt. Er ist weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe der Agentur oder des Unternehmens.

7.4      Der Auftragnehmer gewährleistet nicht, dass es zwischen den Unternehmen und der Agentur  zu einem erfolgreichen Vertragsverhältnis kommt. Dies liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich  der Agentur und des anfragenden Unternehmen. Eine Gewährleistung ist diesbezüglich ausgeschlossen. Ferner ist im Falle von Pflichtverletzungen zwischen Agentur und Unternehmen eine Gewährleistung auf Seiten des Auftragnehmers ausgeschlossen.

7.5       Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. Haftung

8.1     Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von dem Auftragnehmer oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen.

8.2      Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Solche vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße  Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auch auf deren Einhaltung die Agentur regelmäßig vertrauen darf.

8.3      Sonstige Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers, mit Ausnahme der Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, sind ausgeschlossen.

9. Datenschutz

9.1      Die im Rahmen der Aufnahme in dem OMT-Agenturfinder übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Vermittlung von Anfragen von Unternehmen erhoben und verarbeitet. Eine weitergehende Benutzung für Werbezwecke findet ohne entsprechende Einwilligung nicht statt.

9.2      Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist bei Einwilligung Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern die Verarbeitung zur Anbahnung von Verträgen zwischen der Agentur und einem Unternehmen erforderlich ist.

9.3.    Diese Daten werden für die Dauer der Listung der Agentur in dem OMT-Agenturfinder gespeichert. Nach wirksamer Kündigung der Listung werden die Daten gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Im Übrigen verweisen wir auf unsere allgemeine Datenschutzerklärung.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

10.1    Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für alle Streitigkeiten aus dem mit der Agentur geschlossenen Vertrag ist Frankfurt am Main.

10.2    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.3    Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.