EuGH kippt Safe Harbor – was Sie wissen und worauf Sie sich vorbereiten müssen

Schwierigkeitsgrad:

Die Safe Harbor Prinzipien sicherten in den vergangenen Jahren den Datentransfer in die USA und zu US-amerikanischen Unternehmen trotz der unterschiedlichen Bewertungen des Datenschutzes in Europa und den USA. An den Prinzipien und der Handhabung herrscht seit Jahren Kritik durch die deutschen Datenschutzbehörden. Seit dem 06. Oktober 2015 beginnt nunmehr eine neue Zeitrechnung. An diesem Tag hat der EuGH die Safe Harbor Prinzipien ohne Übergangsfrist für unwirksam erklärt. Die Folgen betreffen nahezu jedes Unternehmen, da der Einsatz von amerikanischen Dienstleistern mit dem Transfer der Daten in die USA in Europa allgegenwärtig ist. Das führt vom Einsatz von Datentracking-Tools wie Google Analytics über die Auslagerung der Unternehmensdaten in die Cloud bis hin zu Datentransfers an konzernanhängige Gesellschaften in den USA. Die vielfältige mediale Berichterstattung hat es nicht leichter gemacht, sich in dem Informationswirrwarr zu Recht zu finden. Welchen Fragen Sie sich stellen müssen, welche Handlungsalternativen für die Datenübermittlung in die USA oder dem Einsatz von amerikanischen Dienstleistern existieren, werden wir zusammen beleuchten und Ihnen bewerten.

 

 

Das wirst Du nach dem Webinar erreicht haben:

  • Du kennst die Problemkonstellationen der Folgen der Safe Harbor Entscheidung in sämtlichen Bereichen des Einsatzes von Dienstleistern
  • Du bist in der Lage über Alternativen eines sicheren Datentransfers zu entscheiden
  • Du kannst eine eigenverantwortliche Risikoabwägung treffen, ob die aufgezeigten Handlungsalternativen für Dich und Dein Unternehmen sinnvoll sind oder Du eine kalkulierte Risiko-entscheidung hinsichtlich etwaiger Datenschutzverstöße in Kauf nehmen willst

Zielgruppe

  • Online Marketing Einsteiger und Fortgeschrittene
  • E-Commerce Verantwortliche und Portalbetreiber
  • Datenschutzbeauftragte

Carsten Schröder

Carsten Schröder ist Partner der Kanzlei Ludwig Wollweber Bansch.

Er ist seit über 20 Jahren überwiegend in dem Bereich Werbung, Wettbewerbs- und Markenrecht
sowie des Designschutzes tätig und berät internationale Konzerne und den Mittelstand bei Fragen
der Gestaltung von Online-Marketing und Datenschutzthemen aus den Bereichen der
Unterhaltungselektronik, der Design- und Geschenkartikel, der Möbel, den Bereich Automotive,
sowie den Bereich Spielekonsolen und Online-Spielen.

Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die rechtliche Begleitung bei der Entwicklung und Prüfung von
Marketingstrategien und Werbemaßnahmen offline und online. Darüber hinaus beschäftigt er sich
schwerpunktmäßig mit der Entwicklung und Durchsetzung von Marken- und Produktdesigns und
kann in diesen Bereichen auf jahrelange praktische Erfahrungen durch intensive gerichtliche
Auseinandersetzungen von Mitbewerbern zurückgreifen, insbesondere aufgrund von
Wettbewerbsstreitigkeiten über Werbungen für einen ehemaligen Hauptmitbewerber zu den zur
Metro Gruppe gehörenden Saturn und Media Märkten.

Er ist mit Mediator, zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Fachanwalt für gewerblichen
Rechtsschutz. Er veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge und kommentiert aktuelle Entwicklungen im
Online-Marketing ebenso wie in den damit verbundenen Bereichen des IP und IT in seinem
Internetblog. Außerdem trägt er regelmäßig als Referent zu aktuellen Entwicklungen und Themen
aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes bei IHKs, Verbänden sowie Inhouse-Schulungen
vor und gibt seine praktischen Erfahrungen weiter. Des Weiteren befindet er sich in einem engen
Kontakt zu den einzelnen Abteilungen der Wettbewerbszentralen und Wettbewerbsverbänden.

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