Teilnahmebedingungen / AGBs OMT-Freelancervermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Angebot der OMT-Freelancervermittlung

der

OMT GmbH
Feldstraße 7
65719 Hofheim
Tel.: 06192 – 9626148
E-mail: info@omt.de

Geschäftsführer: Mario Jung, Robin Drastig, Sascha Behmüller

Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Registernummer: HRB 86371

1. Geltungsbereich

1.1      Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der OMT GmbH, Feldstraße 7, 65719 Hofheim am Taunus (Auftragnehmer) und Freelancern  im Rahmen der Vermittlung von Anfragen von Unternehmen (Unternehmen) über die Online-Plattform www.omt.de oder andere von der Vermittlerin betriebenen online-Plattformen.

1.2      Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Freelancers wird hiermit widersprochen, es sei denn wir haben deren Geltung ausdrücklich in Textform akzeptiert.

2. Vertragsgegenstand

2.1    Der Auftragnehmer betreibt und unterhält unter anderem auf www.omt.de die OMT-Plattform, über die er Interessierte umfangreich zu dem Thema Online Marketing informiert. Dabei hat er eine enorme Reichweite und erfüllt damit die wichtigsten Voraussetzungen als Vermittler zwischen Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen online vermarkten und vertreiben möchten und Freelancer, die professionelle Hilfe im diesem Bereich anbieten. Das Ziel des Auftragnehmers ist es, einen Vertragsabschluss zwischen diesen Unternehmen und einem geeigneten Freelancer zu vermitteln. Dazu hat der Auftragnehmer die OMT-Freelancervermittlung ins Leben gerufen, welcher in der OMT-Plattform integriert ist.

2.2       Der Auftragsnehmer listet den Freelancer bei der OMT-Freelancervermittlung. Sobald eine Anfrage eines Unternehmens bei dem Auftragnehmer eingeht, wertet der Auftragnehmer die Anfrage durch seine Experten aus und trifft eine Auswahl der geeigneten Freelancer nach seinem Ermessen anhand von verschiedenen Kriterien (z.B. Internes Rating aufgrund von Kundenzufriedenheitsumfragen, Verfügbarkeit und Eignung der Freelancer in Bezug auf den Einzelfall wie z.B. regionale Nähe oder Abdeckung des genauen Auftrags). Dabei wird der Auftragnehmer keinen Freelancer aus unsachlichen Gründen benachteiligen.

2.3       Dieselbe Anfrage kann dabei an mehrere Freelancer weitergeleitet werden. Für welchen Freelancer sich das Unternehmen entscheidet, fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.

3. Vertragsschluss

3.1      Die Zurverfügungstellung der Online-Plattform www.omt.de und der darin integrierten OMT-Freelancervermittlung stellt kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem Auftragnehmer dar, sondern lediglich eine unverbindliche Information. Der Antrag zum Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass der Freelancer eine Aufnahme in die OMT-Freelancervermittlung ausdrücklich beantragt. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung durch den Auftragnehmer. Die Bestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail.

3.2      Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung kommt der Freelancervertrag zwischen dem vermittelten Freelancer und dem Kunden zustande (Hauptvertrag). Der Auftragsnehmer wird in diesem Vertragsverhältnis keine Vertragspartei. Für die Vermittlung ist der Auftragnehmer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3.3      Der Freelancer stellt dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen über die angebotenen Leistungen zur Verfügung. Damit der Freelancer in der OMT-Freelancervermittlung aufgenommen werden kann, ist zuvor die Akzeptanz der hiesigen AGB erforderlich.

4. Recht auf Ablehnung

Der Auftragnehmer behält sich vor, Anträge von Freelancern wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt besonders, wenn die angebotenen Leistungen inhaltlich nicht passen oder die Anfrage gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder wenn eine Veröffentlichung für den Auftragnehmer aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. Der Freelancer wird von einer Ablehnung unverzüglich unterrichtet.

5. Inhalte der Anzeige, Ansprüche Dritter

Bei der Übermittlung der erforderlichen Informationen zur Aufnahme in die OMT-Freelancervermittlung, ist für deren Inhalt allein der Freelancer der Anzeige verantwortlich. Dies gilt sowohl in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit als auch die rechtliche Zulässigkeit. Eine Inhaltliche Überprüfung der Informationen, etwa ob hierdurch das geistige Eigentum, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden, findet grundsätzlich nicht statt. Der Freelancer erklärt ausdrücklich, dass sie den Auftragnehmer von jedweden Ansprüchen Dritter freistellt, die im Zusammenhang mit zur Verfügung gestellten Informationen entstehen können.

6. Vergütung und Fälligkeit

6.1       Die Eintragung in die OMT-Freelancervermittlung ist für den Freelancer kostenlos.

6.2      Ist es zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Freelancer und einem Unternehmen gekommen, berechnet der Auftragnehmer dem Freelancer eine Umsatzprovision von 8% des Nettoumsatzes des Freelancers mit dem Unternehmen. Die Provision entfällt nur auf die erbrachten Leistungen des Unternehmens. Externe Kosten wie z.B. anfallendes Mediabudget wird nicht verprovisioniert.

6.3     Die Entrichtung der Provision erfolgt monats- oder quartalsweise und wird 14 Tage nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer ohne Abzug fällig, soweit sich aus der Rechnung oder dem Vertrag keine anderweitige Zahlungsfrist ergibt. Die Rechnungserstellung erfolgt nur auf realisierte Einnahmen des Freelancers. Sollte es noch offene Rechnungen aus dem letzten Monat/Quartal gegenüber dem Kunden geben, wird die Provision erst im Monat/Quartal in Rechnung gestellt, in dem der Kunde seine Rechnung beglichen hat.

6.4      Der Freelancer ist verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskunft darüber zu erteilen, welcher Umsatz in dem durch den Auftragnehmer vermittelten Vertragsverhältnis erzielt wurde.

7. Gewährleistung

7.1      Der Auftragnehmer ist zur Weiterleitung von Anfragen berechtigt aber nicht verpflichtet.

7.2      Der Auftragnehmer ist am Vertragsverhältnis zwischen dem Freelancer und einem Unternehmen nicht beteiligt. Er ist weder Vertreter noch Erfüllungsgehilfe des Freelancers oder des Unternehmens.

7.3      Der Auftragnehmer gewährleistet nicht, dass es zwischen den Unternehmen und dem Freelancer zu einem erfolgreichen Vertragsverhältnis kommt. Dies liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich  des Freelancers und des anfragenden Unternehmen. Eine Gewährleistung ist diesbezüglich ausgeschlossen. Ferner ist im Falle von Pflichtverletzungen zwischen Freelancer und Unternehmen eine Gewährleistung auf Seiten des Auftragnehmers ausgeschlossen.

7.4       Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. Haftung

8.1     Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von dem Auftragnehmer oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen.

8.2      Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Solche vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auch auf deren Einhaltung der Freelancer regelmäßig vertrauen darf.

8.3      Sonstige Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers, mit Ausnahme der Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, sind ausgeschlossen.

9. Datenschutz

9.1      Die im Rahmen der Aufnahme in die OMT-Freelancervermittlung übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Vermittlung von Anfragen von Unternehmen erhoben und verarbeitet. Eine weitergehende Benutzung für Werbezwecke findet ohne entsprechende Einwilligung nicht statt.

9.2      Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist bei Einwilligung Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern die Verarbeitung zur Anbahnung von Verträgen zwischen dem Freelancer und einem Unternehmen erforderlich ist.

9.3.    Diese Daten werden für die Dauer der Listung des Freelancers in der OMT-Freelancervermittlung gespeichert. Nach wirksamer Kündigung der Listung werden die Daten gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Im Übrigen verweisen wir auf unsere allgemeine Datenschutzerklärung.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

10.1    Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für alle Streitigkeiten aus dem mit dem Freelancer geschlossenen Vertrag ist Frankfurt am Main.

10.2    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.3    Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.