Bildungsurlaub

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Bildungsurlaub

Bezahlter Bildungsurlaub – die rechtliche Situation

Arbeitnehmer können sich in fast allen Bundesländern für einige Tage von der Arbeit befreien lassen, um sich durch Seminare an anerkannten Einrichtungen beruflich oder politisch weiterbilden zu lassen. Der sogenannte Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Sonderurlaubs, den die ersten Bundesländer bereits in den 1970er Jahren einführten. Seminare und Kurse gibt es dabei in allen erdenklichen Bereichen und für Berufseinsteiger ebenso wie für Führungskräfte. Besonders in der Online-Branche bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, vom einfachen EDV-Kurs bis hin zu Programmierung, Webseiten- oder Datenbankgestaltung. Auch Spezialisierungen in Social Media, Crossmedia- und Online-Marketing oder SEO werden von vielen Volkshochschulen oder Bildungswerken angeboten. Wer seine Kommunikations- oder Mitarbeiterführungsfähigkeiten ausbauen will, findet im Kommunikationsbereich zahlreiche Angebote. Doch viel zu wenige Arbeitnehmer nutzen ihre Möglichkeit zum Bildungsurlaub, obwohl sie bis auf zwei Ausnahmen in allen Bundesländern sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf haben.

Bildungsurlaub: Die rechtliche Situation in den Bundesländern

In Baden Württemberg regelt das Bildungszeitgesetz die Freistellung während des Bildungsurlaubs. Beschäftige können sich bis zu fünf Tage jährlich zur Weiterbildung Sonderurlaub nehmen.

Auch in Berlin haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub an zehn Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Dies gilt auch für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.

Derselbe Anspruch auf zehn Tage innerhalb zweier Jahre besteht in Brandenburg, geregelt durch das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz. Arbeitnehmer können sich hier politisch, beruflich oder kulturell weiterbilden.

Auch in Bremen regelt das Bildungsurlaubsgesetz zehn freie Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.

Hamburg bietet Auszubildenden, voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern die Möglichkeit zur bezahlten Freistellung für die Weiterbildung an zehn Tagen innerhalb von zwei Jahren. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Anspruch prozentual umgerechnet.

Hessen bietet Bildungsurlaub an fünf Tagen innerhalb eines Jahres. Es ist auch möglich, zehn Bildungsurlaubstage zu nehmen und diese auf zwei Jahre zu verrechnen. Beschäftigte dürfen sich politisch oder beruflich weiterbilden, Auszubildende jedoch nur politisch.

Beschäftige in Mecklenburg-Vorpommern hingegen dürfen an fünf Tagen pro Kalenderjahr an anerkannten beruflichen und politischen Bildungsveranstaltungen teilnehmen, außerdem können sie sich für die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen lassen.

In Niedersachsen haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf fünf bezahlte Bildungsurlaubstage pro Jahr. Mit Einverständnis des Arbeitgebers können sie auch länger andauernde Seminare besuchen, die zu viel genutzten Tage werden dann vom nächsten Jahr abgezogen.

Ebenso wird es in Nordrhein-Westfalen geregelt. Hier haben alle Arbeitnehmer, Heimarbeiter, Gleichgestellte und sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen Anspruch auf Bildungsurlaub. Wirksam wird die Regelung nach einer Beschäftigungszeit von sechs Monaten.

In Rheinland-Pfalz haben Beschäftigte Anspruch auf zehn Tage innerhalb von zwei Jahren. Sie dürfen Seminare zum Zweck der gesellschaftspolitischen sowie beruflichen Weiterbildung besuchen.

Wer überwiegend im Saarland beschäftigt ist, darf sich insgesamt vier Tage im Jahr freistellen lassen – eine Lohnfortzahlung gibt es jedoch nur für drei Tage. Es dürfen sowohl berufliche und politische als auch für das Ehrenamt qualifizierende Veranstaltungen besucht werden. Allein für Beschäftigte des Bundes gilt das saarländische Weiterbildungs- und Freistellungsgesetz nicht.

Sachsen-Anhalt bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Bildungsfreistellung an fünf Tagen innerhalb eines Jahres. Auch hier können die Tage auf zwei Jahre zusammengerechnet werden.

Beschäftige in Schleswig-Holstein, auch Heimarbeiter, Beamte, Richter und arbeitnehmerähnliche Personen können nach einem sechsmonatigem Beschäftigungsverhältnis Bildungsurlaub im Umfang von fünf Tagen in Jahr nehmen und diesen auch auf zwei Jahre umrechnen.

In Thüringen haben alle Beschäftigten Anspruch auf Bildungsfreistellung an fünf Arbeitstagen pro Jahr. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die innerhalb dieser Zeit nachgewiesen arbeitsunfähig waren.

Einzig in Bayern und Sachsen wird der Bildungsurlaub bislang nicht gesetzlich geregelt.

Sollte der Anspruch auf Bildungsurlaub zwingend durchgesetzt werden?

Die Frage, ob auf den Bildungsurlaub bestanden werden sollte, muss grundsätzlich von jedem Beschäftigten selbst beantwortet werden. Rechtlich besteht der Anspruch in fast allen Bundesländern und wird durch das jeweilige Bildungsurlaubsgesetz geregelt, doch ein Arbeitgeber kann den Antrag unter gewissen Voraussetzungen auch ablehnen – unter anderem, wenn er keinen Mindestnutzen in der Weiterbildung sieht. Auch, wenn der Arbeitgeber der Ansicht ist, dass der Betriebsablauf durch die Abwesenheit des Angestellten zu sehr beeinträchtigt wird, kann er den Bildungsurlaub nicht genehmigen. Nicht beachtete Fristen oder Formalitäten oder bereits vorliegende Urlaubsanträge, die Vorrang haben, können ebenso Gründe für eine Ablehnung sein. Arbeitnehmer sollten deshalb gut argumentieren und auf die Vorteile für den Chef hinweisen, die hier nachfolgend noch behandelt werden.

In einigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen für Fälle, in denen der Chef sein Veto einlegt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise kann der Arbeitnehmer eine sogenannte „Gleichwohl-Erklärung“ abgeben, wenn der Arbeitgeber das gewünschte Seminar nicht als sinnvoll erachtet, und das Seminar trotzdem besuchen. Gegen die mögliche Einbehaltung des Gehalts kann geklagt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist. In anderen Bundesländern kann eine einstweilige Verfügung vor Gericht abgegeben werden, wenn der Chef das Gehalt zurückstellt. Ob ein Angestellter diesen Schritt geht, bleibt ihm selbst überlassen – in vielen Fällen ist es jedoch ratsamer, eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen. Es empfiehlt sich, dem Chef mindestens sechs Wochen im Vorweg alle Unterlagen, wie das inhaltliche Programm des Seminars und die Anerkennung des Bildungsträgers, zusammenzustellen und gemeinsam mit dem schriftlichen Antrag auf Bildungsurlaub vorzulegen. Die meisten Kursanbieter stellen hierfür auch Muster zur Verfügung.

Ein Bildungsurlaub bietet Angestellten viele Vorteile

Angestellte können durch Bildungsurlaub umfangreich profitieren. Je nachdem, in welchen Bereichen sie sich weiterbilden wollen, können sie sich ihrem oder verwandten Tätigkeitsfeldern oder auch politisch spezialisieren und weiterbilden. Kurse und Seminare gibt es ebenso für Berufseinsteiger als auch für „gestandene Marketer“. Doch kaum ein Arbeitnehmer nutzt diese Möglichkeiten – und die berufliche Qualifikation ist bei weitem nicht nur vorteilhaft für den Lebenslauf und das eigene Können, sondern auch für den Arbeitgeber.

So profitiert der Arbeitgeber

Wer seinem Chef als Angestellter von Anfang an deutlich macht, wie die Firma von der persönlichen Weiterbildung profitiert, kann mit Gerücht aufräumen, Bildungsurlaub würde nur als persönlicher Freizeitspaß oder mit reinem Selbstnutzen beantragt werden. Wer seine Mitarbeiter bereits auf der untersten Ebene fördert, investiert direkt in das Wachstum und den Erfolg des Unternehmens. Der Nutzen der Weiterbildung sollte dem Arbeitgeber gut argumentiert werden: Ein Angestellter, der sich weiterbildet, kann seiner Firma besser helfen, am Arbeitsmarkt zu bestehen, als „Aushängeschild“ des Unternehmens dienen und sogar die Konkurrenzfähigkeit erhöhen. Nicht zuletzt sorgt das Angebot für Angestellte, Weiterbildungsmöglichkeiten zu nutzen, auch für ein positives Bild des Arbeitgebers nach außen. Nach erfolgreicher Absolvierung der Weiterbildung sollte sich der Arbeitnehmer dann erneut mit Chef zusammensetzen, um ihm die erlernten Inhalte vorzustellen und eventuell gleich sinnvolle Einsatzmöglichkeiten im Unternehmen zu präsentieren.

Zu viele Arbeitnehmer verzichten auf nützlichen Bildungsurlaub

Aus Angst vor Ablehnung des Arbeitgebers oder teilweise auch aus Unwissenheit wird der Bildungsurlaub bisher von viel zu wenigen Angestellten genutzt. Wer sich weiterbildet, hilft nicht nur sich selbst, sondern auch dem Unternehmen und – nicht zuletzt – der Wirtschaft, denn nicht grundlos ist der Sonderurlaub in fast allen Bundesländern gesetzlich geregelt. Wichtig ist deshalb, dass der Nutzen des Seminars herausgestellt wird. Wer gut argumentiert, den Chef nicht mit zu kurzfristigen Anfragen überrascht und die Kurse nicht in Stoßzeiten des Unternehmens wählt, stößt bei den meisten Arbeitgebern auf Verständnis.

Alle Seminare im Überblick

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